Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseiten – was das neue BFSG für UX bedeutet
UX (User Experience) ist ein wesentlicher Bestandteil, wenn es darum geht, die Sichtbarkeit einer Website zu verbessern. Nicht ohne Grund wird sie zunehmend in die Suchmaschinenoptimierung integriert – denn Google stellt das Nutzererlebnis heute mehr denn je in den Fokus.
Neben den Anforderungen durch Google ist nun aber auch ein neues Gesetz in Kraft getreten: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet ab Juni 2025 zahlreiche Unternehmen und Organisationen dazu, digitale Produkte und Services so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Für UX-Designer, Entwickler und Website-Betreiber bedeutet das: Barrierefreiheit wird vom „Nice-to-have“ zum gesetzlichen Muss – und damit auch zu einem zentralen Qualitätsmerkmal moderner User Experience.
Gleichzeitig bietet das BFSG aber auch eine große Chance: Wer Barrierefreiheit konsequent umsetzt, schafft nicht nur rechtskonforme, sondern auch bessere Nutzererlebnisse – und hebt sich damit deutlich vom Wettbewerb ab.
Was steckt hinter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trat am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet viele Unternehmen, digitale Angebote für alle Nutzer zugänglich zu gestalten. Das betrifft vor allem Websites, Apps und Online-Dienste.
Die Anforderungen stützen sich auf etablierte Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und die EN 301 549. Ziel ist, dass digitale Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die Online-Dienste für die Öffentlichkeit bereitstellen
- Öffentliche Stellen und größere private Anbieter
- Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende) sind meist ausgenommen
Warum das für Websites wichtig ist:
- Barrierefreiheit wird Pflicht, nicht nur Best Practice
- Verbessert die Nutzererfahrung und Reichweite
- Vermeidet rechtliche Risiken wie Bußgelder oder Abmahnungen
Was bedeutet das BFSG für UX und digitale Angebote?
Für Website-Betreiber bedeutet das BFSG, dass Barrierefreiheit jetzt angegangen werden muss. Beide Aspekte sind eng verbunden: Ein barrierefreies Design verbessert automatisch die Usability für alle Nutzer.
Wichtige Aspekte für Websites:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle erkennbar sein, z. B. ausreichender Farbkontrast, klare Typografie, Texte für Screenreader.
- Bedienbarkeit: Navigation und Interaktionen müssen auch ohne Maus möglich sein, z. B. über Tastatur oder alternative Eingabemethoden.
- Verständlichkeit: Inhalte klar formulieren, Formulare logisch strukturieren, Fehlermeldungen verständlich gestalten.
- Robustheit: Websites müssen auf verschiedenen Geräten, Browsern und Assistenz-Technologien zuverlässig funktionieren.
Die gesetzlichen Anforderungen orientieren sich an den WCAG 2.1 Guidelines und der EN 301 549 Norm. Für Website-Betreiber heißt das konkret: UX und Accessibility von Anfang an einplanen, nicht erst im Nachhinein.
Praxisbeispiele: Barrierefreie UX leicht gemacht
Einige einfache Maßnahmen verbessern die Barrierefreiheit sofort:
- Kontraste prüfen: Texte müssen auch für Menschen mit Sehschwäche gut lesbar sein.
- Alternativtexte für Bilder: Bilder, Icons und Grafiken sollten mit beschreibendem Text versehen werden
- Tastatur-Navigation sicherstellen: Alle Menüs, Buttons und Formulare sollten per Tab-Taste erreichbar sein.
- Formulare verständlich gestalten: Pflichtfelder klar kennzeichnen, Fehlermeldungen präzise formulieren
- Multimedia zugänglich machen: Videos mit Untertiteln und Audio-Beschreibungen versehen.
Diese Maßnahmen helfen nicht nur, das BFSG einzuhalten, sondern steigern auch die Zufriedenheit aller Besucher. Studien zeigen, dass barrierefreie Websites länger besucht und häufiger genutzt werden.
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Vorteile und Risiken
Vorteile:
- Erhöhte Reichweite und bessere Nutzerbindung
- Positives Markenimage durch Inklusion
- Verbesserte SEO, da Suchmaschinen barrierefreie Inhalte zunehmend bevorzugen
Risiken bei Nichtbeachtung:
- Bußgelder und Abmahnungen
- Schlechteres Nutzererlebnis und höhere Absprungraten
- Wettbewerbsnachteil gegenüber barrierefreien Angeboten
Fazit
Für Website-Betreiber gilt seit Juni 2025: Barrierefreiheit ist Pflicht. Wer UX und Barrierefreiheit von Anfang an integriert, profitiert doppelt: gesetzliche Vorgaben werden erfüllt und die Website bietet ein besseres Nutzererlebnis für alle.
Im Teil 2 schauen wir uns an, wie sich Barrierefreiheit konkret in den UX-Prozess integrieren lässt, welche Tools und Checklisten helfen und welche Best Practices sich bewährt haben.
Alessa Kurth
Alessa lebt und liebt SEO, insbesondere die Strategieentwicklung für unterschiedlichste Branchen und das Konzipieren von Inhalten für jede Website. Außerdem ist es auch ihr Ziel, Klarheit ins SEO-Universum zu bringen und mit Irrtümern aufzuräumen.


